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FG München Urteil v. - 1 K 4526/03

Gesetze: EStG 1997 § 15 Abs. 1 Nr. 1EStG 1997 § 24 Nr. 2

Betriebsausgaben nach Aufgabe des Besitzunternehmens

Leitsatz

Mietschulden, die auf einen Zeitraum nach der Betriebsaufgabe entfallen, und deren Höhe im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe wegen einer laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter ungewiss gewesen ist, sind nach der Betriebsaufgabe als zurückbehaltenes Betriebsvermögen zu behandeln. Die Tilgung führt zu nachträglichen Betriebsausgaben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
INF 2005 S. 164 Nr. 5
EAAAB-42432

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