Ausscheiden von Mitgliedern einer LPG aus der Nachfolge-Kapitalgesellschaft
Körperschaftsteuer 1994
Leitsatz
1. Die Steuerbefreiung nach § 67 LwAnpG hat nur die Besteuerung des Auseinandersetzungsguthabens bei den ausgeschiedenen Genossen zum Gegenstand und ist für die Besteuerung der Nachfolgegesellschaft einer LPG ohne Bedeutung.
2. Scheiden Mitglieder einer ehemaligen LPG unter Verzicht auf Teile des Auseinandersetzungsguthabens aus der Nachfolge-Kapitalgesellschaft aus, so handelt es sich hierbei um einen gesellschaftsrechtlichen und auf der Ebene der Gesellschaft erfolgsneutral zu behandelnden Vorgang. In der Gliederungsrechnung ist der Verzicht im EK 04 abzubilden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAB-42416
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.