Inländischer Wohnsitz eines sich im Ausland befindlichen Kindes
Leitsatz
Ist ein Kind dessen Eltern ihren Wohnsitz im Inland haben, auf Druck der Ausländerbehörde wieder in das bisheriges Heimatland zurückgekehrt und ist nicht absehbar, ob und wann die Ausländerbehörde einer Visumserteilung für das Kind zustimmen wird, liegt kein inländischer Wohnsitz des Kindes vor.
Das Gericht hat bei der Entscheidung über das Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes des Kindes nicht zu prüfen, ob die Bedenken der Ausländerbehörde in Bezug auf die Wiedereinreise des Kindes berechtigt sind. Maßgebend ist nur, ob auf Grund der tatsächlichen Umstände eine alsbaldige Rückkehr des Kindes im Inland nicht zu erwarten ist.
Fundstelle(n): FAAAB-42303
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.