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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 155/04 vorher VII 288/00

Gesetze: EigZulG § 4

Zulagenschädlichkeit der entgeltlichen Wohnungsüberlassung

Leitsatz

Unentgeltlich im Sinne des § 4 Satz 2 EigZulG ist nur eine Wohnungsüberlassung, für die keinerlei Entgelt gezahlt wird. Eine Gegenleistung (wie z.B. die Übernahme der Zins- und Tilgungsleistungen) gleich welcher Art und Höhe ist förderungsschädlich.

Fundstelle(n):
KAAAB-42294

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