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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 472/01

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3

Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Tätigkeiten

Leitsatz

Das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgeht, bildet dann den Betätigungsmittelpunkt i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3 2. Halbs. EStG, wenn mehrere Tätigkeiten von Gewicht sowohl den qualitativen als auch den quantitativen Schwerpunkt in dem häuslichen Arbeitszimmer haben.

Fundstelle(n):
SAAAB-42274

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