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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 V 72/04 EFG 2005 S. 680

Gesetze: AO § 393 Abs. 1 Satz 4StPO § 136a StPO § 152 Abs. 2

Steuerrechtliches Verwertungsverbot bei Überprüfung einer anonymen Anzeige durch Betriebsprüfer

Leitsatz

Überprüft der Betriebsprüfer am ersten Tag der Prüfung einen Teil einer anonymen Anzeige daraufhin, ob die in der Anzeige genannten Rechnungen bei der Steuerpflichtigen tatsächlich vorliegen, kopiert der Prüfer die Rechnungen und bricht er am nächsten Tag der Prüfung im Hinblick auf § 10 BpO ab, unterliegen die Feststellungen des Prüfers keinem steuerrechtlichen Verwertungsverbot, selbst wenn sich die in der Anzeige genannten natürlichen und juristischen Personen auf Nachprüfung vor Beginn der Prüfung als existent erwiesen haben. Es liegt keine Täuschung des Prüfers i.S.d. § 136 a StPO vor.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 678 Nr. 9
EFG 2005 S. 680
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2006 S. 412
FAAAB-42261

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