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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 21/04 EFG 2005 S. 707

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b

Zeitraum zwischen Zuweisung eines Studienplatzes und Anerkennung als Zivildienstleistender als Übergangszeit

Leitsatz

Der Zeitraum zwischen der Zuweisung eines Studienplatzes nach der Anerkennung als Zivildienstleistender stellt keine Übergangszeit dar, wenn weder eine Immatrikulation noch eine Zivildienststelle angetreten wird

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 707
VAAAB-42260

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