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Insolvenzrecht | Regelinsolvenzverfahren für geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH
Das LG Köln stellt in seinem Beschl. v. - 19 T 115/04 (NZI 2004, 673) klar, dass für einen geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH die Vorschriften über die Unternehmensinsolvenz Anwendung finden, da jener mit seinem Unternehmen so stark verbunden sei, dass er es – wirtschaftlich betrachtet – als eigenes ansehen könne, weshalb ihm auch die Tätigkeit der GmbH als eigene selbständige Tätigkeit zuzurechnen sei. Soweit aber Verbindlichkeiten dieses Schuldners auch aus der wirtschaftlichen Tätigkeit seines Unternehmens herrühren, komme die vom Gesetzgeber als Ausnahme angesehene Verfahrensform des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht zum Tragen.