FG Münster Urteil v. - 8 K 5501/03 GrE EFG 2005 S. 472
Gesetze: GrEStG § 1 Abs 4 Nr 2GrEStG § 1 Abs 4 Nr 2bGrEStG § 6 Abs 3 RL 69/335/EWG Art 4 RL 69/335/EWG Art 12 Abs 1 f RL 69/335/EWG Art 12 Abs 1 b GrEStG § 1 Abs 3 Nr 1
Grunderwerbsteuer:
Steuerpflicht der mittelbaren Anteilsvereinigung verstößt nicht gegen RL 69/335/EWG v.
Leitsatz
1) Die Grunderwerbsteuerpflicht wegen mittelbarer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG verstößt schon deshalb nicht gegen die RL 69/335/EWG v. , weil die Anteilsübertragung kein Vorgang im Sinne von Art. 4 RL 69/335/EWG ist. Es handelt sich weder um eine Gründung, noch um eine Umwandlung, eine Einlage oder ein Darlehen.
2) Die Grunderwerbsteuerpflicht ist vielmehr ebenso wie die Umsatzsteuer als eine spezielle Rechtsverkehrssteuer von Art. 12 Abs. 1 f der RL 69/335/EWG zugelassen.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 472 EFG 2005 S. 473 Nr. 6 PAAAB-42129
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.