Keine Minderung geldwerten Vorteils
wegen Treibstoffkosten
Nachforderung für Lohnsteuer und
Kirchenlohnsteuer und Solidaritätszuschlag 1997 bis 2000
Leitsatz
1. Wird der geldwerte Vorteil aus der
privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs pauschal nach der 1 %-Methode ermittelt,
ist Grundlage für die Wertermittlung nur der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4
Satz 2 EStG (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) anzusetzende Listenpreis für das
Kfz. Die von den Arbeitnehmern für ihre Dienstfahrzeuge ohne Ausgleich
selbst getragenen Treibstoffkosten sind nicht zu berücksichtigen.
2. Offen bleiben konnte, ob bei der
Minderung des vom Listenpreis des Dienstfahrzeugs abgeleiteten geldwerten
Vorteils um die vom Arbeitnehmer für die Überlassung des Pkw zur
privaten Nutzung gezahlten Entgelte nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nur
pauschale Nutzungsentgelte anzurechnen sind oder auch ein kilometerbezogenes
Nutzungsentgelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2005 S. 912 Nr. 17 EFG 2005 S. 430 EFG 2005 S. 430 Nr. 6 INF 2005 S. 124 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 47/2005 S. 3939 GAAAB-42119
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