Grunderwerbsteuer bei symbolischem Kaufpreis von 1 DM
Ausschluss einer Schenkung bei fehlendem Willen zur
Freigebigkeit
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Eine von der Grunderwerbsteuer
befreite Schenkung eines Grundstücks ist bei einem symbolischen Kaufpreis
von 1 DM ausgeschlossen, wenn es am subjektiven Merkmal der Freigebigkeit
fehlt, weil der Grundstücksveräußerer die Bereicherung des
Zuwendungsempfängers lediglich um eigener geschäftlicher Vorteile
willen vornimmt. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich gem. 8 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG
nach dem Grundbesitzwert.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 63 EFG 2005 S. 63 Nr. 1 XAAAB-42109
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