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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 216/00

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Fehlens einer Berufshaftpflichtversicherung

Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Leitsatz

1. Die Unterhaltung der vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung ist eine Dauerverpflichtung des Steuerberaters, deren Nichterfüllung zum Widerruf der Bestellung führt.

2. Die Versicherung muss die gesamte Zeit der Berufstätigkeit abdecken. Da es für den Deckungsschutz auf den Zeitpunkt der Fehlleistung des Steuerberaters und nicht auf den (späteren) Zeitpunkt der Entstehung des Schadens ankommt, muss der Widerruf auch dann erfolgen, wenn der Steuerberater für zurückliegende Zeiträume keinen Versicherungsschutz durch Rückwärtsversicherung herbeiführt.

Fundstelle(n):
PAAAB-42103

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