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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 214/97

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1EStG § 20

Zinsen für Gesellschafterdarlehen an GmbH als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften

Einkommensteuer 1995

Leitsatz

Die Zinsen und Bearbeitungsgebühren für ein Darlehen, das der Gesellschafter-Geschäftsführer aufgenommen und der offensichtlich nicht mehr solventen, „notleidenden” GmbH zur Vermeidung einer ansonsten drohenden Überschuldung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unverzinslich zur Verfügung gestellt hat, sind nicht als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abziehbar, wenn bereits bei der Weiterreichung der Darlehensmittel an die GmbH mit einer Rückzahlung nicht mehr ernstlich gerechnet werden konnte.

Fundstelle(n):
OAAAB-42096

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