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Einkünfte von grenzüberschreitend tätigen Freiberuflern nach den DBA – wenn die Ausnahme zur Regel wird
Nicht nur im Zuge der allgemeinen Globalisierung und der weiter voranschreitenden Erweiterung der EU werden immer mehr Freiberufler auch grenzüberschreitend tätig. Obwohl im aktuellen Musterabkommen der OECD zwischenzeitlich die Gleichstellung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden durch Abschaffung des eigens für Selbständige zuständigen Art. 14 und Integration dieser Steuerpflichtigen in den Anwendungsbereich des Art. 7 (Unternehmensgewinne) erfolgte, fallen Freiberufler unter eine Fülle von Sonderregelungen der einzelnen derzeit anzuwendenden DBA. Bisher hat Deutschland nämlich noch kein Abkommen abgeschlossen, das in diesem Punkt dem aktuellen OECD-MA entspricht.
Hinzu kommt, dass die nationale Regelung darüber, welche Einkünfte von ausländischen Freiberuflern im Inland beschränkt steuerpflichtig sind, bei weitem über das hinausgeht, was nach dem aktuellen OECD-MA dem Quellenstaat zugebilligt wird.
Daher soll der folgende Beitrag einen Überblick verschaffen, welche Sonderregelungen für Freiberufler derzeit im nationalen Recht und in den einzelnen DBA bestehen.
I. Nationales Recht
1. Unbeschränkt Steuerpflichtige
Freiberufler mit Wohnsitz (§ 8 AO) oder nur gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland unterlieg...