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Gesellschaftsrecht | Missbräuchliche Amtsniederlegung eines GmbH-Liquidators
Das LG Memmingen hebt in seinem Beschl. v. - 2 H T 334/04 (Rpfleger 2004, 635) hervor, dass die Grundsätze über die Unbeachtlichkeit einer rechtsmissbräuchlichen Amtsniederlegung in gleicher Weise für den Geschäftsführer wie auch für den Liquidator einer GmbH gelten, und stellt sodann klar, dass die dazu bisher entwickelten Grundsätze nicht nur auf Ein-Personen-Gesellschaften mit einer Personenidentität von Gesellschafter und Geschäftsführer (bzw. Liquidator) beschränkt seien, sondern vielmehr auch dann gelten, wenn zwar weitere Gesellschafter vorhanden sind, diese indes keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen können, wovon so lange auszugehen sei, wie die Beteiligung nicht mindestens 10 v. H. der Geschäftsanteile erreicht oder der Gesellschaftsvertrag keine...