Grunderwerbsteuer aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen
Differenzbesteuerung
Erwerberidentität
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Die Differenzbesteuerung nach § 1 Abs. 6 GrEStG ist anwendbar, wenn eine GmbH (Muttergesellschaft) alle Anteile an einer
Grundbesitz haltenden Kapitalgesellschaft erwirbt, die anschließend ihr gesamtes Betriebsvermögen im Rahmen einer konzerninternen
Umstrukturierungsmaßnahme in eine zu diesem Zweck neu errichtete Tochterpersonengesellschaft der Muttergesellschaft einbringt.
2. Obwohl die neu gegründete Tochtergesellschaft gesellschaftsrechtlich nicht mit der Muttergesellschaft identisch ist, ist
die erforderliche Erwerberidentität der beiden Besteuerungsvorgänge bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben zu
unterstellen. Eine Identität der Rechtsträger im grunderwerbsteuerlichen Sinne ist hier nicht erforderlich, ausreichend ist
die Identität des Vermögensträgers.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1856 Nr. 24 WAAAB-41869
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