1. Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück, gilt gem. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG die bei
ihr innerhalb von fünf Jahren erfolgende vollständige oder wesentliche Änderung des Gesellschafterbestandes als ein auf Übereignung
des Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft.
2. Dieses fingierte Rechtsgeschäft der Übereignung kann ein einzelner Rechtsvorgang sein oder auch aus einer Summe von Teilakten
bestehen, die sich längstens über einen Zeitraum von fünf Jahren hinziehen.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 302 EFG 2005 S. 302 Nr. 4 YAAAB-41864
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