Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Urteil v. - 1 K 2634/02 E EFG 2005 S. 276

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Werbungskosten

Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Leitsatz

Eigene Beiträge eines Arbeitnehmers zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung erfüllen nicht die Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs. Die später aus der Versorgung erzielten Einnahmen müssten insoweit durch das frühere Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Soweit Ruhegeldleistungen auf Zahlungen des Arbeitnehmers aus versteuertem Einkommen beruhen, liegen keine Bezüge aus früheren Dienstleistungen i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 276
EFG 2005 S. 276 Nr. 4
DAAAB-41858

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen