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FG Köln  v. - 5 K 5358/91

Gesetze: EStG § 9 Abs 1, HGB § 255 Abs 2

Immobilien:

Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand

Leitsatz

Werden in einem Haus Baujahr 1890 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen ausgeführt, die zu einer Generalüberholung des Gebäudes mit der Folge führen, dass es danach zur dreifachen der bisherigen Miete vermietet werden kann, so liegt Herstellungsaufwand vor, der nicht sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar ist.

Fundstelle(n):
BAAAB-41850

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