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Wirtschaftsprüfung | Verkündung des Abschlussprüferaufsichtsgesetzes
Das Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüfung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz – APAG) v. ist im BGBl 2004 I S. 3846 verkündet worden und am in Kraft getreten. Durch das Gesetz wird der Wirtschaftsprüferkammer, neben der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, eine neue Abschlussprüferaufsichtskommission aufsichtlich vorangestellt.