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BGH 01.12.2004 XII ZR 3/03, NWB 3/2005 S. 23

Unterhaltsrecht | Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter

Nach § 1615l Abs. 2 BGB steht der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch kann auch über die Dauer von drei Jahren hinaus gewährt werden, wenn dieses aus Billigkeitsgründen mit Blick auf die Belange des Kindes geboten ist. Die Höhe des Unterhalts hängt u. a. von der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Vaters ab, die durch einen ihm zu belassenden Selbstbehalt begrenzt wird. Entgegen der bisherigen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, die auf den angemessenen Selbstbehalt abstellt, hat der einen Selbstbehalt befürwortet, der im Regelfall mit ...