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Lohnsteuer | Lohnzahlungen in ausländischer Währung kein Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG)
Wie der NWB CAAAB-40535 entschieden hat, sind Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG findet auf sie keine Anwendung. – Anmerkung: Dieser Rechtsstreit macht ebenso wie der unter dem gleichen Datum entschiedene Fall zu den sportzweckgebundenen Geldleistungen eines Arbeitgebers (BFH VI R 51/03) deutlich, dass die Sachbezugsfreigrenze nicht als arbeitnehmerfreundliche Sozialzwecknorm, sondern als bloße Vereinfachungsregelung eingeführt wurde (BT-Drucks. 13/901 S. 294), die im Interesse der Finanzverwaltung eine oft schwierige Bewertung der Sachbezüge geringeren Umfangs vermeiden sollte.