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Einkommensteuer-Splittingtabelle 2005
Seit dem Jahr 2004 wird die Einkommensteuer nach dem auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommen berechnet. Der stufenlose Steuertarif hat zur Folge, dass einerseits Einkommensteuertabellen im herkömmlichen Sinn mit Tabellenstufen von 72 €, die vom Bundesfinanzministerium zuletzt für die Jahre 2002/2003 erstellt und veröffentlicht worden sind, nicht mehr zur Verfügung stehen, andererseits jeden Einzelwert einbeziehende Einkommensteuertabellen aus Umfangsgründen nicht mehr möglich sind.
Die nichtamtliche, ohne Gewähr wiedergegebene Einkommensteuer-Splittingtabelle 2005, gültig ab , wurde auf Basis der vorgegebenen Berechnungsgrundlagen in § 52 Abs. 41 EStG i. d. F. des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 v. (BGBl 2003 I S. 3076, ber. 2004 I S. 69) i. V. mit § 32a Abs. 5 EStG erstellt und gibt für die ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen die entsprechende Einkommensteuer an. Für Werte, die zwischen den ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen bzw. über 129 737 € liegen, kann die Einkommensteuer annäherungsweise geschätzt bzw. mit unserer elektronischen ▶ Arbeitshilfe NWB JAAAB-40644 berechnet werden. Dieses Programm berücksichtigt die ab geltende Rechtslage. Die Einkommenste...