Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vereinfachte Steuererklärung in Rheinland-Pfalz erst ab Veranlagungszeitraum 2005
Die Finanzministerkonferenz hat am den Ländern ins Ermessen gestellt, ab dem Veranlagungszeitraum 2004 flächendeckend die „Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer” nach nordrhein-westfälischem Vorbild einzuführen (s. dazu schon NWB Aktuelles Heft 49/2004). Rheinland-Pfalz wird diese aber erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 einführen. Gleichwohl sollen die von Steuerpflichtigen eventuell bereits für den Veranlagungszeitraum 2004 eingereichten „Vereinfachten Steuererklärungen” bearbeitet werden.