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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 3 V 1151/04 EFG 2005 S. 517

Gesetze: AO 1977 § 129, EigZulG § 9 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Berichtigung eines irrtümlich die Eigenheimzulage in voller Höhe gewährenden Eigenheimzulagenbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit

Eigenheimzulage

(Aussetzung der Vollziehung)

Leitsatz

Die auf eine fehlerhafte Eintragung einer Kennziffer in einen Eingabewertbogen zurückzuführende Unrichtigkeit, dass ein Eigenheimzulagenbescheid statt –der auch lediglich beantragten– Eigenheimzulage für Erweiterungen nach § 9 Abs. 2 S. 2 EigZulG die Grundförderung nach Satz 1 dieser Vorschrift gewährt, ist offenbar i.S. des § 129 AO 1977, wenn praktisch ausgeschlossen ist, dass es sich um einen Rechts- oder Tatsachenirrtum handelt, weil kein Anhaltspunkt vorliegt, dass der die Bearbeitung vornehmende Beamte in irgend einer Weise zu dem Schluss gekommen sein könnte, dass es sich nicht um eine Erweiterung gehandelt haben könnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 517
EFG 2005 S. 517 Nr. 7
RAAAB-41716

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