Änderung eines Investitionszulagenbescheides wegen Subventionsbetrugs
Vorsatz
Investitionszulage 1993
Leitsatz
1. Es bleibt offen, ob die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO über ihren Wortlaut hinaus – gegebenenfalls über den Verweis
des § 7 InvZulG – auch bei einem Subventionsbetrug wieder aufgehoben werden kann.
2. Vorsatz oder Leichtfertigkeit als subjektive Merkmale des Subventionsbetrugs im Sinne von § 264 StGB liegen nicht bereits
dann vor, wenn ein juristischer Laie ohne steuerliche Beratung bei der erstmaligen Anfertigung eines Antrages auf Investitionszulage
und bei großem Zeitdruck die an unerwarteter Stelle (nämlich nicht unter Anspruchsvoraussetzungen) noch dazu im Kleingedruckten
angesprochene Wohnsitzfrage überliest.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 6/2006 S. 401 HAAAB-41715
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