Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerung von Eigentumswohnungen durch den Bauträger
gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1995
Gewerbesteuermessbetrag 1995 und gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zum
Leitsatz
1. Hat sich eine Bauträger-GbR gegenüber den Erwerbern verpflichtet, auf einem Grundstück Eigentumswohnungen (Ferienappartements),
Tiefgaragen und das Gemeinschaftseigentum zu erstellen, ist auf die Kaufverträge über die Eigentumswohnungen Werkvertrags-
und nicht etwa Kaufvertragsrecht anzuwenden. Das gilt auch, soweit die GbR gegen Ende der Bauphase bereits vollständig fertig
gestellte Eigentumswohnungen an die Erwerber veräußert hat.
2. Der Gewinn aus dem Verkauf der Eigentumswohnungen wird schon vor der zivilrechtlichen Abnahme des Gemeinschaftseigentums
zu dem Zeitpunkt realisiert, in dem die Erwerber die von ihnen erworbenen Wohnungen bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen
und damit konkludent abgenommen haben (zur „konkludenten Abnahme”; hier: konkludente Abnahme auch bezüglich des Gemeinschaftseigentums
dadurch, dass die Erwerber die Wohnungen über mehrere Monate hinweg ohne Mängelrüge vermietet haben).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAB-41683
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.