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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - VII 245/04

Gesetze: FGO § 69 Abs. 4 Nr. 2

Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

Ein beim Finanzgericht gestellter AdV-Antrag ist zulässig, wenn das Finanzamt zum Zeitpunkt der Antragstellung zwar den bei ihm gestellten AdV-Antrag noch nicht abgelehnt, den Antragsteller jedoch schriftlich zur Zahlung binnen einer Woche aufgefordert hat, da andernfalls ohne weiteres mit der Vollstrekkung zu rechnen sei.

Fundstelle(n):
XAAAB-41659

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