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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 2271/03 EFG 2005 S. 594

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3, EStG § 7g Abs. 6, EStG § 4 Abs. 3

Zur Bildung einer Ansparrücklage bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen die ausgeübte Wahlfreiheit zur Bildung einer Ansparabschreibung in den Aufzeichnungen ersichtlich machen, indem Art und Umfang der Investition und die Höhe der für sie gebildeten Rücklage aus den Aufzeichnungen entnommen werden können.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 594
EFG 2005 S. 594 Nr. 8
PAAAB-41653

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