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FG Düsseldorf Urteil v. - 5 K 7173/94 U

Gesetze: KO § 58 Nr. 2, UStG § 15a

Freigabe eines Grundstücks

Leitsatz

Die Freigabe eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks durch den Konkursverwalter ist nur als ,,modifizierte Freigabe'' i. S. der Rspr. des BFH zu beurteilen, da bei einer Veräußerung des belasteten Grundstücks durch den Gemeinschuldner der Verkaufserlös zu einer Reduzierung der zur Konkurstabelle angemeldeten Forderungen führt. Folge ist, dass bei umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksveräußerungen die USt-Schuld Masseforderung nach § 58 Nr. 2 KO wird. Dem Konkursverwalter steht dabei das Recht zu, die vom Gemeinschuldner vorgenommene Option zu widerrufen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, bleibt die volle USt-Schuld Masseforderung nach § 58 Nr. 2 KO wird. Dem Konkursverwalter steht dabei das Recht zu, die vom Gemeinschuldner vorgenommene Option zu widerrufen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, bleibt die volle USt-Schuld Masseforderung und nicht nur ein möglicher Berichtigungsbetrag nach § 15a UStG .

Fundstelle(n):
YAAAB-41624

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