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Abgabenordnung | Kindergeld – inländischer Wohnsitz bei 15-monatigem Auslandsaufenthalt
(1) Der Wohnsitz als (zumindest ein) räumlicher Schwerpunkt der Lebensinteressen setzt bei minderjährigen Kindern grundsätzlich voraus, dass die Kinder eine familiäre Wohn- und Lebensgemeinschaft mit Eltern oder vergleichbaren Bezugspersonen (z. B. Großeltern, Pflegeeltern) eingehen, dass sie dort auch kulturell (in sprachlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht) verwurzelt sind und dass der Aufenthalt erkennbar nicht lediglich besuchsweise erfolgt. (2) Ein fünfjähriges Kind, das seine Großeltern in Pakistan besucht, behält einen Wohnsitz bei seinem Vater in Deutschland, selbst wenn sich der Besuch durch unvorhergesehene Umstände bis zur Einschulung des Kindes in Deutschland auf insgesamt 15 Monate verlängert (