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BBV 1/2005 S. 8
Sicherungsübereignung bei der Grunderwerbsteuer und Schätzung des Bedarfswerts des Sicherungsgrundstücks
Die Schätzung des Bedarfswerts eines Grundstücks mit dem 3,5fachen des zum Stichtag maßgebenden Einheitswerts – ohne den Zuschlag nach § 121 a BewG – ist angemessen ().