Für die Bemessung der angemessenen Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln; der angemessene
Betrag ist im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bereich des Angemessenen sich
auf eine gewisse Bandbreite von Beträgen erstreckt.
Wo im konkreten Einzelfall die Grenze zwischen (noch) angemessenen und (schon) unangemessenen Gesamtbezügen verläuft, ist
eine Tatsachenfrage. Als Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit bietet sich der externe Fremdvergleich an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 159 Nr. 3 XAAAB-41419
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