Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen steuerlichen Wechselwirkungen, die sich aus Gewinnverlagerungen
für die betroffenen Veranlagungszeiträume ergeben
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen eines Erlasses aus Gründen sachlicher Unbilligkeit.
Wechselwirkungen, die sich aus Gewinnverlagerungen für die betroffenen Veranlagungszeiträume ergeben, dürfen bei der Billigkeitsprüfung
einer Zinsfestsetzung nicht gänzlich außer Acht gelassen werden.
Die regelmäßig fehlende betragsmäßige Entsprechung zwischen den gegenläufigen steuerlichen Auswirkungen auf die betroffenen
Veranlagungszeiträume wirkt sich allein darauf aus, in welchem Umfang der mit der verspäteten Festsetzung für den einen Veranlagungszeitraum
verbundene Liquiditätsvorteil durch den sich für den anderen Veranlagungszeitraum ergebenden Liquiditätsnachteil kompensiert
wird. Die Entsprechung betrifft damit nicht den Grund, sondern nur die Höhe des im Hinblick auf den Gesetzeszweck des § 233a
AO zu gewährenden Billigkeitserlasses.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 289 Nr. 5 EFG 2005 S. 249 EFG 2005 S. 249 Nr. 4 KÖSDI 2005 S. 14621 Nr. 5 KAAAB-41406
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