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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 409/03

Gesetze: UStG § 25a, UStG § 6, UStG § 4 Nr. 15, UStG § 6a Abs. 1 Nr. 1, UStDV § 17a Abs. 1 Nr. 4

Steuerfreiheit bei späterer Korrektur fingierter Belege

Leitsatz

Wird eine Ausfuhrlieferung durch fingierte Belege vorgetäuscht, ist für die tatsächlich durchgeführte innergemeinschaftliche Lieferung der Buchnachweis nicht erbracht, selbst wenn im Nachhinein geänderte Rechnungen auf den tatsächlichen Abnehmer erstellt werden und dessen Umsatzsteueridentitätsnummer angegeben wird.

Fundstelle(n):
MAAAB-41401

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