Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen ein sog. Europaschulen
Leitsatz
1. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung von Schulgeldzahlungen ist die tatsächliche Erteilung der staatlichen Genehmigung
als Ersatzschule; die Genehmigungsfähigkeit reicht insoweit nicht aus.
2. Die sog. Europaschulen, die auf völkerrechtlicher, innerstaatlich ratifizierter Vereinbarung der EG-Mitgliedstaaten beruhen,
sind nicht als begünstigte öffentlich-rechtliche Ersatzschulen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG anzuerkennen.
3. Die Versagung des Schulgeldabzuges für eine sog. Europaschule im Ausland beeinträchtigt den Steuerpflichtigen nicht in
seinem Recht auf Niederlassungsfreiheit nach Art. 52 (Art. 43) EG-Vertrag.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1595 EFG 2004 S. 1595 Nr. 21 OAAAB-41380
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