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BBK 1/2005 S. 4461
Identität von leistendem Unternehmer und Rechnungsaussteller als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs
Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt voraus, dass leistender Unternehmer und Rechnungsaussteller identisch sind. Das ist nach dem , BFH/NV 2004 S. 1676, nicht der Fall, wenn der Rechnungsaussteller lediglich „Rechnungsschreiber” ist.