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Personengesellschaft | Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das betriebliche Gesamthandsvermögen
Werden WG, die zum Privatvermögen gehören, in das Gesamthandsvermögen einer PersGes eingebracht, kann dies als tauschähnlicher Vorgang zu beurteilen sein, wenn dem Einbringenden als Gegenleistung Gesellschaftsrechte gewährt werden, die dem Wert des Gegenstands entsprechen. Werden jedoch keine Gesellschaftsrechte gewährt, so liegt nach dem , BStBl I S. 462, eine (verdeckte) Einlage vor (Abschn. II.1.b). Diese ist nach § 4 Abs. 1 Satz 5 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu bewerten. Durch das Schreiben vom - IV B 2 - S 2178 - 2/04 führt das BMF jetzt näher aus, unter welchen Voraussetzungen eine verdeckte Einlage vorliegt: (a) Die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, wenn sich der Kapitalanteil des Einbringen...