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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 57/02 EFG 2005 S. 873

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1EStG § 9 Nr. 1 S. 3 Nr. 7 BewG § 92 Abs. 5

Erbbauzinsen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Erbbauzinsen sind bei dem Zahlungsempfänger als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig. Die zu § 92 Abs. 5 BewG ergangene Entscheidung des (BStBl II 1995, 810 ff) entfaltet für das Ertragsteuerrecht keine Bindungswirkung. Mangels Anschaffungskosten kommt für die laufenden Zahlungen keine Abschreibung auf eine Erbbauzinsforderung in Betracht

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 873
EFG 2005 S. 873 Nr. 11
EAAAB-41165

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