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FG München Urteil v. - 7 K 4153/01

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Gehaltsuntersuchungen als Schätzungsgrundlage für Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

Unangemessenheit einer Gewinntantieme

Körperschaftsteuer 1997

Leitsatz

1. Gehaltsstrukturuntersuchungen sind als Orientierungsrahmen für eine Schätzung der Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers geeignet, auch wenn für den speziellen Tätigkeitsbereich keine ausschließlichen Vergleichswerte vorliegen.

2. Übersteigt eine Gewinntantieme einen Anteil von 25 vH der Gesamtbezüge, so ist dies ein Indiz für eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-41159

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