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FG München Urteil v. - 1 K 4064/02 EFG 2005 S. 272

Gesetze: EStG § 7g Abs. 4 S. 2, EStG § 7g Abs. 4 S. 1, EStG § 7g Abs. 5, EStG § 7g Abs. 7

Verzinsung einer fehlerhaft gebildeten Ansparrücklage

Verzinsung der Ansparrücklage

Leitsatz

Wurde eine Rücklage gebildet, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlagen und kann der fehlerhafte Bescheid im Jahr der Bildung der Rücklage nach abgabenrechtlichen Vorschriften nicht mehr geändert werden, ist die Rücklage spätestens am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahrs gem. § 7 g Abs. 4 Satz 2 EStG aufzulösen und nach § 7 g Abs. 5 EStG entsprechend zu verzinsen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 272
EFG 2005 S. 272 Nr. 4
FAAAB-41156

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