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Einkommensteuer; | Veräußerung von Bonusaktien der Deutschen Telekom AG
Als Anschaffungskosten der Bonusaktien des ersten Börsengangs der Deutschen Telekom AG (DTAG) ist der Kurswert der Aktien am anzusetzen (vgl. NWB EN-Nr. 953/2000). Dazu führt die II 27 im Einzelnen aus: Aus Vereinfachungsgründen kann der erste Börsenkurs am zugrunde gelegt werden. Dies ist auch der Wert, zu dem der Aktionär den Sachwert ,,Bonusaktie'' erstmals hätte einlösen können. Dabei kann der erste Kurs im Parketthandel der Frankfurter Börse für die Ermittlung zugrunde gelegt werden, weil an dieser Börse wegen der Höhe der Umsätze die Ermittlung als repräsentativ angesehen werden kann. Der erste Kurs im Parketthandel der Frankfurter Börse betrug am nach den Unterlagen der OFD Frankfurt a. M. 38,10 (= 74,52 DM).