Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung sind steuerrechtlich unbeachtlich, soweit die vom Erblasser festgesetzte
Erbquote nicht überschritten wird
Leitsatz
Wird ein Nachlass, der nur aus Privatvermögen besteht, in der Weise aufgeteilt, dass jeder Miterbe Wirtschaftsgüter im Gesamtwert
seiner Erbquote zu Alleineigentum erhält, erwirbt jeder Miterbe die ihm zugeteilten Wirtschaftsgüter einkommensteuerrechtlich
von der Erbengemeinschaft und über diese vom Erblasser voll unentgeltlich i.S. vom § 11d Abs. 1 EStDV.
Wie sich das dem Miterben entsprechend seiner Erbquote zugeteilte Nachlassvermögen zusammensetzt, hat keine Bedeutung.
Ausgleichszahlungen oder Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung sind steuerrechtlich unbeachtlich,
soweit die vom Erblasser festgesetzte Erbquote nicht überschritten wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 78 Nr. 2 BAAAB-40784
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