Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer, wenn ein sog. Mitarbeiterzimmer im Kindergarten zur Verfügung steht
Leitsatz
Die Frage, ob ein Stpfl. seinen „anderen Arbeitsplatz” in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen
Art und Weise nutzen kann, muss anhand der objektiven Umstände des Einzelfalls beantwortet werden. Anhaltspunkte können sich
sowohl aus der Beschaffenheit des Arbeitsplatzes selbst als auch aus den Rahmenbedingungen seiner Nutzung ergeben.
Ein sog. „Mitarbeiterzimmer im Kindergarten” stellt keinen anderen Arbeitsplatz i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 2, zweite
Alternative EStG dar, wenn das Mitarbeiterzimmer für die Erledigung der Verwaltungsaufgaben nicht in ausreichendem Umfang
zur Verfügung steht.
Fundstelle(n): WAAAB-40777
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