Qualifizierung eines Darlehenskontos als Kapitalkonto i.S. des § 15a Abs. 1 EStG
Leitsatz
Kapitalkonto i.S. des § 15a EStG ist der Anteil der Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft, wie er sich aus deren Steuerbilanz
und den für die Gesellschafter zu bildenden Ergänzungsbilanzen ergibt.
Die zum Sonderbetriebsvermögen einzelner Gesellschafter gehörenden Darlehensforderungen gegen die Gesellschaft sind nicht
in das Kapitalkonto i.S. des § 15a EStG einzubeziehen.
Führt die Gesellschaft mehrere Konten für Gesellschafter, hängt die Entscheidung, ob sich auf einem Konto Darlehensforderungen
oder Anteile der Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft befinden, von den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und
von den tatsächlichen Umständen ab. Sollen auf einem sog. „Darlehenskonto” nach den Bedingungen des Gesellschaftsvertrages
sonstige Gewinnanteile, Entnahmen und Einlagen verbucht werden, spricht das für eine Qualifizierung des Kontos als Kapitalkonto.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAB-40776
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