Entnahme stiller Reserven im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei Betriebs-GmbH zum Nennwert
Leitsatz
Ermöglicht es der Inhaber eines Besitzunternehmens einem Angehörigen, im Rahmen einer Kapitalerhöhung zum Nennwert einen Teil
des im Betriebsvermögen gehaltenen Anteils an der Betriebs-GmbH und der zugehörigen stillen Reserven ohne Zahlung eines Aufgelds
in sein Privatvermögen zu übernehmen, so liegt hierin auch dann eine Entnahme in Höhe der Wertdifferenz zu der geleisteten
Einlage, wenn durch die Erhöhung des im Privatvermögen gehaltenen Anteils eine wesentliche Beteiligung begründet wird.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 305 Nr. 6 YAAAB-40759
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