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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 7407/00 E EFG 2005 S. 102

Gesetze: EStG § 7 Abs. 5, EStG § 7 Abs. 5a

Degressive AfA bei Ausbau des Dachgeschosses zu weiterer Wohnung und Fertigstellung vor Teilungserklärung bzw. Eintragung des Wohnungseigentums

Leitsatz

Mit dem Ausbau des Dachgeschosses eines rechtlich unaufgeteilten Mehrfamilienhauses zu einer weiteren Wohnung wird auch dann ein aus dem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang gelöstes neues Wirtschaftsgut hergestellt, für das degressive AfA in Anspruch genommen werden können, wenn zu diesem Zeitpunkt zwar die Teilungserklärung noch nicht abgegeben und das Wohnungseigentum noch nicht begründet worden ist, die entsprechende Absicht aber insbesondere durch Anträge bei den zuständigen Behörden hinreichend dokumentiert wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 318 Nr. 6
EFG 2005 S. 102
EFG 2005 S. 102 Nr. 2
KÖSDI 2005 S. 14549 Nr. 3
PAAAB-40749

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