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FG Hamburg 9.3.2004 VI 279/01, IWB 24/2004 S. 907

Außensteuerrecht | Steuerzahlungen innerhalb des Vierjahreszeitraums gem. § 11 Abs. 2 AStG a. F.

Für eine KSt-Erstattung gem. § 11 Abs. 2 AStG a. F. muss die auf Hinzurechnungsbeträge entfallende Steuer tatsächlich gezahlt worden sein. Eine mittelbare Auswirkung über die Veränderung von Verlustabzügen und einer Steuerzahlung nach Ablauf des Vierjahreszeitraums reicht nicht aus (, EFG 2004, S. 1573). • Hinweis: Der Fall betrifft die Hinzurechnungsbesteuerung unter Geltung des Anrechnungsverfahrens. Nach § 11 Abs. 1 AStG a. F. war der Hinzurechnungsbetrag um die nachfolgende Gewinnausschüttung zu kürzen. Soweit die Gewinnanteile den Hinzurechnungsbetrag überstiegen, war ein Betrag in Höhe der Ertragsteuern zu erstatten, die für die vorangegangenen vier Kalender- oder Wirtschaftsjahre auf Hinzurechnungsbeträge entrichtet worden waren (§ 11 Abs. 2 AStG a. F.). Im Streitfall war innerhalb...