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Gesellschaftsrecht | Insolvenzantragspflicht bei panamesischer Domizilgesellschaft
Das LG Gera stellt in seinem Beschl. v. - 1 Qs 165/04 (wistra 2004, 435) fest, dass den gesetzlichen Vertreter einer in Panama gegründeten Kapitalgesellschaft selbst dann keine strafbewehrte Insolvenzantragspflicht gem. §§ 64, 84 GmbHG trifft, wenn sich deren tatsächlicher Firmensitz in Deutschland befindet und von dort auch sämtliche geschäftlichen Tätigkeiten entfaltet werden. Ebenso wenig komme eine entsprechende Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum „faktischen” Geschäftsführer in Betracht, da dies die Grenzen der zulässigen Auslegung überschreiten und einen Verstoß gegen das strafrechtliche Analogieverbot bedeuten würde.