Die Steuerfahndung, die im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen namentlich noch nicht bekannte
Bank-Mitarbeiter entsprechend dem amtsgerichtlichen Durchsuchungsbeschluss auch die Unterlagen und Belege solcher (nicht verfahrensbeteiligter)
Bankkunden beschlagnahmt hat, die ausschließlich sog. "offene" Transfers von und nach Luxemburg getätigt haben, ist im Rahmen
ihrer steuerrechtlichen Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO berechtigt, diese Unterlagen und Belege an die Wohnsitzfinanzämter
der betroffenen Bankkunden in Form von Kontrollmitteilungen weiterzugeben. § 30a Abs. 3 AO steht dieser Befugnis nicht entgegen.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 6/2006 S. 409 QAAAB-40471
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.